Aktionsprogramm Integration

Das Aktionsprogramm Integration ist ein finanzielles Unterstützungsprogramm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Es wurde ins Leben gerufen, um Schulen vor Ort bei der Integration von schutzsuchenden schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine zu unterstützen. Das Programm stellt insgesamt 49 Millionen Euro bereit, um individuelle Förderangebote für gelingende Integration unter schwierigen Bedingungen, insbesondere vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Herausforderungen, weiterzuführen und neue Maßnahmen zu implementieren.

Die Deutschfuchs-Software ist über dieses Programm zu 100% förderfähig, die Abrechnung läuft über den Schulträger.

Weitere Informationen zum Aktionsprogramm Integration erhalten Sie auf der Webseite des Schulministeriums des Landes NRW oder im zugehörigen FAQ-Bereich.

 

Häufig gestellte Fragen zum Aktionsprogramm Integration & Deutschfuchs:

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Wie kann ich Deutschfuchs über das Aktionsprogramm Integration fördern?

Um Deutschfuchs über das Aktionsprogramm Integration fördern zu können, müssen Sie sicherstellen, dass die Laufzeit Ihrer Lizenz vor dem 01.12.2023 beginnt. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie Deutschfuchs für eine Dauer von bis zu 3 Jahren im Voraus erwerben.

 

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Kann ich eine Deutschfuchs-Lizenz für mehrere Jahre im Voraus erwerben?

Ja, Sie können Lizenzen für eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren erwerben.

 

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Dürfen Schulen Lizenzen für Software zur Diagnostik von Lernständen und Förderung von Schülerinnen und Schülern kaufen?

Ja, die Gelder aus der fachbezogenen Pauschale dürfen von den Schulen für den Kauf von Lizenzen für digitale Förderprogramme verwendet werden.

 

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Müssen angeschaffte Lizenzen innerhalb der Laufzeit des Aktionsprogramms auslaufen?

Es ist zulässig, dass die Laufzeit einer mit Mitteln aus dem „Schulträgerbudget Integration“ beschafften Lizenz die Laufzeit des „Aktionsprogramms Integration“ überschreitet, wenn sichergestellt ist, dass die beschaffte Lizenz bereits innerhalb der Laufzeit des Aktionsprogramms zum Einsatz kommt. Diese Regelung gilt sowohl für zeitlich befristete als auch für zeitlich unbefristete Lizenzen (Dauerlizenzen). 

Es ist davon auszugehen, dass eine Lizenz innerhalb der Laufzeit des „Aktionsprogramms Integration“ zum Einsatz kommt, wenn sie spätestens ab dem 01.12.2023 gültig und nutzbar ist. Der für den Kauf der Lizenz fällige Betrag ist vollständig förderfähig.

 

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Wie gehe ich vor, wenn ich Deutschfuchs über das Aktionsprogramm Integration finanzieren möchte?

1. Klärung mit dem Schulträger:

Erkundigen Sie sich bei der Schulleitung oder Ihrem Schulträger, welche Gelder Ihnen zur Verfügung stehen und wie diese verteilt werden.

2. Angebot von Deutschfuchs:

Fordern Sie ein Angebot für eines unserer Lizenzpakete an.

Für größere Lizenzpakete kontaktieren Sie bitte direkt unseren Kundenservice.

3. Bestätigung des Angebots:

Nachdem Sie unser Angebot erhalten haben, bestätigen Sie dieses bitte formlos. Sie erhalten von uns Zugangsdaten für Ihr Deutschfuchs-Konto sowie eine Anleitung für die nächsten Schritte.

Falls Sie Deutschfuchs vorab testen möchten, bieten wir einen 30-tägigen kostenlosen Testzugang an.

Ist Deutschfuchs offiziell zugelassen?

Die kurze Antwort: Ja! Du kannst Deutschfuchs an deiner Schule ohne Bedenken einführen und mit allen Schülerinnen und Schülern nutzen. Wir haben Kunden in jedem deutschen Bundesland und uns ist kein Fall bekannt, bei dem der Einsatz untersagt wurde. Wenn du es genauer wissen möchtest, hilft dir die folgende Tabelle, unterteilt nach Bundesländern, weiter:

 

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