Deutschfuchs an deutschen Schulen

Hier findest du alle Informationen zur offiziellen Zulassung, Finanzierung und Beschaffung unserer Lernplattform.

Kann ich Deutschfuchs auf Rechnung bestellen?

Öffentliche Schulen, Schulträger, Städte, Gemeinden und Medienzentren können Deutschfuchs selbstverständlich auf Rechnung mit 30 Tagen Zahlungsziel bestellen. Vorhandene Testzugänge können wir mit allen vorhandenen Daten übernehmen. Bei der Lizenzierung mehrerer Schulen hilft unser Kundenservice, für eine einzelne Schule kannst du direkt hier ein Angebot anfordern:

 

Ist Deutschfuchs datenschutzkonform?

Ja, zu 100%. Deutschfuchs wird in Deutschland entwickelt und ausschließlich auf unseren eigenen Servern in geprüften, deutschen Rechenzentren gehostet. Wir sammeln so wenig personenbezogene Daten wie möglich, für die Schülerinnen und Schüler ist auch eine anonyme oder pseudonymisierte Nutzung möglich. Im April 2024 haben wir den Zulassungsprozess von VIDIS erfolgreich durchlaufen. Dabei wurde im Auftrag der Bundesländer von einem externen Prüfinstitut unsere Datenschutzkonformität geprüft und festgestellt. Wir stellen jeder Schule einen AV-Vertrag zur Verfügung. Weitere Infos dazu findest du auch hier.

 

Ist Deutschfuchs offiziell zugelassen?

Die kurze Antwort: Ja! Du kannst Deutschfuchs an deiner Schule ohne Bedenken einführen und mit allen Schülerinnen und Schülern nutzen. Wir haben Kunden in jedem deutschen Bundesland und uns ist kein Fall bekannt, bei dem der Einsatz untersagt wurde. Wenn du es genauer wissen möchtest, hilft dir die folgende Tabelle, unterteilt nach Bundesländern, weiter:

 

✅ Baden-Württemberg
✅🟨 Bayern
✅ Berlin
✅ Brandenburg
✅🟨 Bremen
✅ Hamburg
✅ Hessen
✅ Mecklenburg-Vorpommern
✅ Niedersachsen
✅ NRW
✅ Rheinland-Pfalz
✅ Saarland
✅ Sachsen
✅ Sachsen-Anhalt
✅ Schleswig-Holstein
✅ Thüringen
Zulassung
Kein Zulassungsverfahren für DaZ; Deutschfuchs darf frei eingesetzt werden. Quelle: E-Mail vom 25.03.2024 vom ZSL Ba-Wü (liegt uns vor)
Individuelle Lernplattformen wie Deutschfuchs sind in den Vorschriften des BayEUG bzw. der ZLV nicht enthalten, eine Zulassung als Schulbuch bzw. digitales Schulbuch ist aus unserer Sicht aus formalen Gründen nicht möglich. Es besteht eine grundsätzliche Übereinstimmung mit dem LehrplanPLUS für DaZ. Wir gehen daher davon aus, dass Deutschfuchs, wie jedes andere Werkzeug zur individuellen Förderung auch, an allen öffentlichen Schulen eingesetzt werden kann.
Kein Zulassungsverfahren für Schulbücher oder Lernmittel. Bei der Auswahl der Lernmittel (...) sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und des sinnvollen Einsatzes im Unterricht sowie die gemäß § 7 Absatz 5 Satz 3 des Schulgesetzes festgelegten Mindeststandards zu beachten. Quelle
Lernmittel in allen Fächer außer Ethik, Geografie, Geschichte, Politik, Religion, SoWi sind pauschal zugelassen. Quelle
In der letzten Richtlinie zur Zulassung von Lernbüchern für die Grundschule und Sekundarstufe I aus dem Jahr 2011 (Quelle) werden digitale Bildungsmedien nicht genannt. Da das Land Bremen jedoch für diverse Apps schon Landeslizenzen angeschafft hat (Quelle), sehen wir keine Notwendigkeit für eine Zulassung und gehen davon aus, dass Deutschfuchs als Maßnahme zur individuellen Förderung pauschal zugelassen ist.
Schulen dürfen selbst entscheiden; kein Genehmigungsverfahren für die Zulassung von Schulbüchern und Lernmaterialien
Keine Zulassung für DaZ erforderlich: Sofern das Kultusministerium nichts anderes bestimmt, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über die Zulassung von Schulbüchern im engeren Sinne und digitalen Lehrwerken für die nicht in Abs. 1 und 2 genannten Fächer (DaZ wird in Abs. 1 und 2 nicht als Fach geannnt). Quelle Deutschfuchs steht seit dem 01.07.2024 außerdem auf einer Hessen-spezifischen Whitelist für datenschutzkonforme Lernsoftware.
Schulen dürfen seit 01.01.2020 selbst entscheiden. Quelle (§11, Einführung von Schulbüchern und Unterrichtsmedien)
Keine Genehmigung für Deutsch als Zweitsprache erforderlich. Quelle (Abs. 5, Ausnahmen)
Kein Zulassungsverfahren für DaZ vorhanden bzw. DaZ ist für keine Schulform als Fach ausgeführt. Quelle Apps und digitale Angebote gelten darüber hinaus als pauschal zugelassenes Lernmittel. Quelle
Ab Schuljahr 2024/25 offiziell zugelassen. Quelle
Schulen dürfen selbst entscheiden; kein Genehmigungsverfahren für die Zulassung von Schulbüchern und Lernmaterialien
Zulassung nur noch für die Unterrichtsfächer Evangelische Religion, Katholische Religion und Ethik erforderlich. Quelle
Weitere digitale Medien wie das Schulbuch ergänzende oder ersetzende Lernsoftware oder Lernmittel mit interaktiven Zugängen unterliegen nicht dem Zulassungsverfahren. Die Schulen entscheiden (...) in eigener pädagogischer Verantwortung. Quelle Das LISA verfügt über eine Landeslizenz für Deutschfuchs. Anforderung der Lizenz hier (nach Login)
Es gibt kein zentrales Zulassungsverfahren für Schulbücher und Lernmaterialien. Die Schulen treffen die Auswahl in eigener Zuständigkeit.
Nach § 5 ThürLLVO ist kein Genehmigungsverfahren für digitale Bildungsmedien erforderlich. Im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule kann die Schule dies selbst entscheiden, sofern die Voraussetzungen nach § 3 ThürLLVO erfüllt sind. Quelle: E-Mail vom TMBJS vom 11.04.2024 (liegt uns vor). Diese Voraussetzungen werden von Deutschfuchs erfüllt. Rechtsgrundlage

Wie können wir Deutschfuchs finanzieren?

Das hängt zum einen davon ab, ob digitale Lernmittel in deinem Bundesland gedruckten Lernmitteln gleichgestellt sind. Wenn das der Fall ist, kann Deutschfuchs wie jedes andere Lernmittel auch über das Budget der Fachkonferenz oder des Schulträgers angeschafft werden.

Da wir häufig aber nicht klar einem Fach zugeordnet werden können, sondern in den großen Bereich Förderung, Integration, Chancengleichheit bzw. -gerechtigkeit fallen, nutzen viele Schulen Sonderbudgets oder allgemeine Finanzierungs- und Ausstattungstöpfe für ihre Deutschfuchs-Lizenz.

Häufig setzen Bundesländer spezielle Förderprogramme zur Reduktion von Lücken im Lernstand auf (in Vergangenheit z.B. das Aktionsprogramm Integration in NRW oder Löwenstark in Hessen) – auch diese temporären Finanzierungsinstrumente eignen sich ideal für eine Deutschfuchs-Lizenz.

Ab dem Schuljahr 2024/25 können einige Schulen vom StartChancen-Programm profitieren – auch mit diesem Förderinstrument kann Deutschfuchs angeschafft werden (Säule II – Chancenbudget). Sobald das Programm offiziell gestartet ist, ergänzen wir hier weitere Informationen.

Viele Fördervereine oder Vereine der Freunde von Schulen unterstützen die Integration aller Schülerinnen und Schüler im Schulalltag und können zur Erreichung dieser Zwecke die Deutschfuchs-Lizenz finanzieren.

Auch ein Sponsor in Form einer lokalen Firma, die beispielweise Auszubildende beschäftigt und sich eine stärkere Förderung der Sprachkenntnisse wünscht, kann die Lizenz für eine Schule anschaffen.

Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen in allen Bundesländern stehen vor der Herausforderung, eine heterogene Gruppe nicht-deutschsprachiger Schülerinnen und Schüler zu unterrichten. Wenn du Kontakte in die Verwaltung, Schulbehörde oder das Bildungsministerium hast, dann lass uns das gerne wissen. Ggf. schaffen wir es gemeinsam, Deutschfuchs direkt auf Kreis- oder Landesebene für viele oder alle Schulen bereitzustellen. Aktuell ist uns das schon in Sachsen-Anhalt und Teilen von NRW gelungen.

Und wenn das alles nicht funktioniert…?

…kannst du deine persönliche Deutschfuchs-Lizenz in unserem Onlineshop bestellen. Du erhältst auch hier eine ordentliche Rechnung, die als Werbungskosten bzw. Arbeitsmittel vollständig steuerlich absetzbar ist. Die gesparte Zeit für Korrekturen, Kopien und Co sowie das gute Gefühl, deine Schülerinnen und Schüler weiterhin individuell fördern zu können, sind das Geld sicher wert!

 

Bekomme ich Hilfe bei der Beantragung und Abrechnung?

Natürlich, wende dich bei konkreten Fragen gerne an unseren Kundenservice. Wir können dir AV-Verträge, TOMs, die VIDIS-Prüfprotokolle, Listen mit Alleinstellungsmerkmalen und Leistungsbeschreibungen für eine direkte, freihändige Vergabe zukommen lassen.

Wir können elektronische Rechnungen (ZUGFeRD) stellen und direkt mit den Instituten der Länder (z.B. HCC, HIBB) abrechnen.

Ist Deutschfuchs offiziell zugelassen?

Die kurze Antwort: Ja! Du kannst Deutschfuchs an deiner Schule ohne Bedenken einführen und mit allen Schülerinnen und Schülern nutzen. Wir haben Kunden in jedem deutschen Bundesland und uns ist kein Fall bekannt, bei dem der Einsatz untersagt wurde. Wenn du es genauer wissen möchtest, hilft dir die folgende Tabelle, unterteilt nach Bundesländern, weiter:

 

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